Bürgerhaushalt in Berlin-Mitte

20. Mai 2003, 18.00 Uhr

Tagungsort: Rathaus von Berlin-Tiergarten, Mathilde-Jakob-Platz 1,
Balkonsaal (1. OG)

 

Anliegen der Veranstaltung ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die Hilfen zur Erziehung (HzE) darzulegen und über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Steuerung, der Gewährung und Ausgestaltung von HzE zu diskutieren. Angesichts der aktuellen Fachdiskussion über die Notwendigkeit eines Umsteuerns im Bereich der HzE einerseits und den scheinbar willkürlichen finanzpolitischen Eingriffen durch die Deckelung von Ausgaben und Fallzahlen andererseits ergeben sich viele Fragen, die gerade vor dem Hintergrund des Charakters der HzE als individuelle Rechtsansprüche nach Antworten auf Frage suchen wie: Was ist rechtlich möglich und zulässig und was nicht? Wie sinnvoll sind Vergleiche mit anderen Kommunen bzw. Bundesländern? Verstoßen Kommunen bzw. Bundesländer, die im Bereich HzE weitaus weniger Mittel ausgeben, gegen das KJHG? Welche Spielräume ergeben sich aus dem Gesetz für Fachleute für die Bewilligungspraxis von HzE und welche Spielräume ergeben sich in diesem Zusammenhang für Haushälter und kann beides zusammengeführt werden? Zu diesen und weiteren Fragen würden wir gern mit Ihnen diskutieren.

Als Referent und Diskussionspartner steht Ihnen zur Verfügung:

  • Prof. Dr. Peter Schruth, Professor für Rechtswissenschaften, Prodekan FHS Magdeburg

Herr Prof. Dr. Schruth hatte seine Teilnahme an der ersten Veranstaltung am 15.3.2002 aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig absagen müssen. Die Teilnehmer/innen und der Veranstalter waren überein gekommen, dass dieser Teil der Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ohne dass Teilnehmergebühren erhoben werden. Wir freuen uns, dass dies relativ kurzfristig möglich ist und hoffen auf Ihre erneute Teilnahme. Wir bitten Sie, Ihre Seminarunterlagen (Auszüge aus dem KJHG und AGKJHG), die bereits auf der ersten Veranstaltung verteilt wurden, mitzubringen.


Veranstaltungsort

Veranstaltungsinfo

Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.