Diskussionsveranstaltung

Das Berliner Modell für kooperative Baulandentwicklung

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wurde im November 2018 auf Basis der seit seiner Einführung 2014 gemachten Erfahrungen fortgeschrieben. Obgleich das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung nun bereits seit fast 5 Jahren Anwendung findet, gibt es über seine Möglichkeiten und Grenzen noch verbreitet Unsicherheit und Unverständnis.

Freitag, 12. April 2019, von 17.00 bis 20.00 Uhr

Rathaus Mitte, Raum 239/240
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Dokumentation:

Fortschreibung der Leitlinie

Präsentation-Schade

Seit Einführung der Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung 2014 bis zum 31.07.2018 wurden 49 städtebauliche Verträge nach Berliner Modell mit rund 20.000 Wohneinheiten (WE), davon ca. 4.000 mietpreis- und belegungsgebundene WE, abgeschlossen. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wurde im November 2018 auf Basis der gemachten Erfahrungen in Abstimmung mit den Bezirken und den bau- und wohnungswirtschaftlichen Verbänden fortgeschrieben.
In den städtebaulichen Verträgen wird die Übernahme von Kosten für soziale, technische und grüne Infrastruktur, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Wohnungsbauvorhabens sind, durch den Vorhabenträger sichergestellt. Darüber hinaus soll mit diesem Berliner Modell erreicht werden, dass bei Wohnungsneubauvorhaben auch preiswerter Wohnungsbau entsteht.
Obgleich das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung nun bereits seit fast 5 Jahren Anwendung findet, gibt es über seine Möglichkeiten und Grenzen noch verbreitet Unsicherheit und Unverständnis.

  • Was kann den Investoren auferlegt werden? Gibt es Grenzen der Belastung hinsichtlich Kosten und der Grundstücksverfügung?
  • Ist eine Abschöpfung von „Planungsgewinnen“ rechtlich möglich?
  • Können dem Investor dauerhafte niedrige Wohnungsmieten und Belegungsbindungen für einen Teil der Wohnungen auferlegt werden? Ist diese Auflage zwingend mit der Bereitstellung von entsprechenden Fördermitteln verbunden?
  • Kann der Investor zur Abgabe von Grundstücksflächen für den Sozialen Wohnungsbau an die Gemeinde oder auch Genossenschaften verpflichtet werden?
  • Werden die Mindererträge aus den preis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf die Gesamtbelastungen für soziale Infrastruktur und Erschließung angerechnet? Führen sehr hohe Belastungen aus der Finanzierung von Infrastrukturfolgeeinrichtungen zu Minderungen bei der Verpflichtung für Sozialwohnungen?

Über diese und weitere Fragen sowie die Neuerungen aus der Fortschreibung des Berliner Modells im letzten Jahr wollen wir in dieser Veranstaltung informieren und mit den Teilnehmenden dazu diskutieren. Als Diskussionspartner*innen stehen uns zur Verfügung:

  • Grit Schade, Leiterin der Wohnungsbauleitstelle, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Michail Nelken (MdA) Fraktion DIE LINKE, Sprecher für Bauen und Wohnen

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, Sie unserer Einladung folgen und wenn möglich diese Einladung auch an weitere Interessierte weiterreichen.

Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Montag, den 08.04.2019.


Veranstaltungsort

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Veranstaltungsinfo

Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.