22. Februar 2002, 17.00 – 20.00 Uhr
Seminar
Tagungsort: Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Raum 445
Im Bereich der Kinder und Jugendarbeit ist der Jugendhilfeausschuss eines der wichtigsten Entscheidungsgremien auf der bezirklichen Ebene. Er ist nicht nur mit Sonderrechten ausgestattet, sondern unterscheidet sich sehr wesentlich von allen anderen Ausschüssen in der Bezirksverordnetenversammlung.
Anliegen der Veranstaltung ist es, Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen der Arbeit bezirklicher Jugendhilfeausschüsse zu vermitteln. Insbesondere sollen Fragen der Kompetenz des Jugendhilfeausschusses (Aufgaben, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten des JHA) und seiner Stellung in der Bezirksverordnetenversammlung sowie Verfahren, einschließlich der Geschäftsordnung behandelt und diskutiert werden.
Die praktische und auf den – durchaus unterschiedlichen – Kenntnisstand der Teilnehmerinnen ausgerichtete Art der Vermittlung des Stoffes macht das Seminar nicht für Neueinsteiger interessant.
Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.