Montag, 29.11.2010, 17.00 – 21.00 Uhr
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5, 10111 Berlin, Raum 304
Lageplan
Am 13. Dezember 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ihr Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen und die Ächtung bzw. Beseitigung ihrer Diskriminierung.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wird Behindertenpolitik zur Menschenrechtspolitik. Das bedeutet, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen am Menschenrechtsanspruch gemessen wird und damit auch in Berlin der bereits vorhandene Anspruch des Artikels 11 der Berliner Verfassung untermauert werden. Auch am Beispiel der Debatte um die Begriffe Integration oder soziale Inklusion wird deutlich, dass in unserem Land die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen noch längst nicht überaal gewährleistet sind. Welche Aufgaben gegenwärtig und zukünftig auf die Berliner Kommunalpolitik bei der Umsetzung der UN-Konvention zukommen und welche neuen Möglichkeiten auch für Menschen ohne Behinderung daraus entstehen können, darüber diskutieren mit Ihnen
Moderation: Dr. Petra Leuschner, Geschäftsführerin des kommunalpolitischen forums e.V. Berlin
Wegen begrenzter Platzanzahl wird um Anmeldung gebeten: Michaela Klingberg c/o info@hermann-henselmann-stiftung.de
Eintritt: 5 EUR / ermäßigt 2,50 EUR
Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.