Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Konsequenzen für die Kommunalpolitik

Podiumsdiskussion

Montag, 29.11.2010, 17.00 – 21.00 Uhr

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5, 10111 Berlin, Raum 304
Lageplan

Einladung als PDF

 

Am 13. Dezember 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Vereinten Nationen verabschiedet. Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ihr Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen und die Ächtung bzw. Beseitigung ihrer Diskriminierung.

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wird Behindertenpolitik zur Menschenrechtspolitik. Das bedeutet, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen am Menschenrechtsanspruch gemessen wird und damit auch in Berlin der bereits vorhandene Anspruch des Artikels 11 der Berliner Verfassung untermauert werden. Auch am Beispiel der Debatte um die Begriffe Integration oder soziale Inklusion wird deutlich, dass in unserem Land die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen noch längst nicht überaal gewährleistet sind. Welche Aufgaben gegenwärtig und zukünftig auf die Berliner Kommunalpolitik bei der Umsetzung der UN-Konvention zukommen und welche neuen Möglichkeiten auch für Menschen ohne Behinderung daraus entstehen können, darüber diskutieren mit Ihnen

  • Dr. Jürgen Schneider, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
  • Hartwig Eisel, Vorsitzender Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.
  • Thomas Hänsgen, Geschäftsführer Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft

Moderation: Dr. Petra Leuschner, Geschäftsführerin des kommunalpolitischen forums e.V. Berlin

 

Wegen begrenzter Platzanzahl wird um Anmeldung gebeten: Michaela Klingberg c/o info@hermann-henselmann-stiftung.de

Eintritt: 5 EUR / ermäßigt 2,50 EUR


Veranstaltungsort

Veranstaltungsinfo

Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.