Online-Seminar im Rahmen der Schulungsreihe Kommunalpolitik
Freitag, 18. März 2022, von 16.00 bis 19.30 Uhr
Die Jugendhilfeausschüsse besitzen im Gegensatz zu anderen Ausschüssen der BVV besondere Befugnisse. Sie sind Teil des zweigliedrigen Jugendamtes und besitzen ein eigenes Beschlussrecht zur Verteilung der Mittel für die Jugendhilfe im jeweiligen Bezirk. Ergänzend müssen die Jugendhilfeausschüsse vor Beschlüssen der BVV, welche die Belange der Jugendhilfe betreffen, angehört werden und besitzt ein eigenständiges Antragsrecht.
Das bezirkliche Jugendamt ist zudem entsprechend § 34 Abs. 1 Satz 1 AG KJHG so zu errichten, dass es sich aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung zusammensetzt. Damit ist der Jugendhilfeausschuss explizit Teil der Verwaltung.
Es geht in den Beratungen um alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere die Erörterung aktueller Probleme junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe (§ 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz).
In den Jugendhilfeausschüssen arbeiten Verordnete der in der BVV vertretenen Fraktionen sowie Vertreter*innen der Jugendverbände, anderer freier Träger der Jugendhilfe und in der Jugendhilfe erfahrene Personen mit.
Wie diese spannende Aufgabe in der Praxis genau aussieht und was Bezirksverordnete bei der zukünftigen Arbeit im Jugendhilfeausschuss erwartet, wollen wir im Rahmen dieses Online-Seminar beleuchten.
Mit:
Steffen Ostehr, Vorsteher der BVV Marzahn-Hellersdorf und ehem. Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Petra Schrader, Referentin für Kinder, Jugend und Familie, Sport
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger und bestätigter Anmeldung möglich!
Die Teilnahmegebühr beträgt 12 € (ermäßigt 6 €). Wir bitten darum, die Teilnahmegebühr vorab auf unser Konto zu überweisen.
kommunalpolitisches forum e.V. (berlin)
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Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens zum Freitag, 11.03.2022 an uns zu schicken.
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Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit statt und wird nur noch zu archivzwecken aufgeführt.