Beitragsordnung

Des Vereins kommunalpolitisches forum e.V. (berlin)

Artikel 1 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für natürliche Personen richtet sich nach der Beitragstabelle. Über die Aufnahmegebühr juristischer Personen entscheidet der Vorstand; sie beträgt mindestens 40,00 EUR.

Artikel 2 Beitragshöhe
Jedes Mitglied entrichtet einen monatlichen Beitrag gemäß der Beitragstabelle. Natürliche Personen, die in einem anderen kommunalpolitischen Forum eines anderen Bundeslandes Mitglied sind, entrichten den Beitrag für Arbeitsloe und Rentner gemäß Beitragstabelle. Über die Beitragshöhe juristischer Personen entscheidet der Vorstand; sie beträgt mindestens 60,00 EUR im Jahr. Über eine zeitweilige Beitragsbefreiung oder ­reduzierung entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Artikel 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten.
Der Mitglieds- und der Aufnahmebeitrag ist per Überweisung oder Einzugsermächtigung auf das Vereinskonto (Berliner Sparkasse, IBAN: DE28 1005 0000 0083 9236 59) oder bei der Geschäftsstelle zu zahlen. Der Beitrag wird von dem/der Schatzmeister/in quittiert.

Artikel 4 Verzugsfolgen
Hat ein Mitglied ohne Grund länger als sechs Monate über den Vereinbarungstermin hinaus keinen Beitrag entrichtet, kann des Mitglied entsprechend der Satzung des Vereins ausgeschlossen werden.

Artikel 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung – einschließlich der Beitragstabelle – tritt in der geänderten Fassung durch die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ab dem 06. Mai2022 ab dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Beitragstabelle (gem. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1)

Aufnahmegebühr Monatsbeitrag Jahresbeitrag
Angestellte, Selbstständige, Freiberufliche 5,00 EUR 2,50 EUR 30,00 EUR
Arbeitslose, Rentner 3,00 EUR 1,50 EUR 18,00 EUR
ALG-II-Empfänger, Studenten, Auszubildende 1,00 EUR 0,50 EUR 6,00 EUR

Berlin, 06. Mai2022
gez.David Fischer, Schatzmeister